Frankfurt/Main (ddp.djn). Im Streit um die Abfindung ehemaliger
Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung in
den Konzern haben am Dienstag weitere Aktionäre Beschwerde gegen eine
Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt. Die von der Deutschen
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertretenen
Aktionäre fordern ein neues Gutachten über den Wert der
T-Online-Anteile, teilte die DSW am Dienstag mit.Bild vergrößernDas
Frankfurter Landgericht hatte am 13. März 2009 entschieden, dass die
Telekom Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online
eine bare Zuzahlung von 1,15 Euro je Anteilsschein plus Zinsen leisten
muss. Der Beschluss betrifft rund 120 Millionen ehemalige
T-Online-Aktien.Die DSW bezeichnete das Urteil als «absolut
unbefriedigend». Die Beschwerde der DSW-Anleger stütze sich vor
allem auf die Tatsache, dass das Landgericht kein neues Gutachten über
den Wert der T-Online-Anteile in Auftrag geben habe. Stattdessen
hätten sich die Richter bei ihrem Spruch allein auf den
Börsenpreis, nicht auf das Ertragswertverfahren gestützt,
kritisiert die DSW die Entscheidung in einer Pressemitteilung.Die Telekom
hatte T-Online im April 2000 zu 27 EUR je Aktie an die Börse gebracht,
im Oktober 2004 aber angekündigt, die Tochter auf dem Wege einer
Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen. Nach
Ablauf eines öffentlichen Angebots, in dessen Rahmen die Telekom 8,99
Euro je T-Online-Anteilsschein bot, wurde im Rahmen der geplanten
Verschmelzung für die restlichen T-Online-Anteilseigner im März
2005 ein Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für 25
T-Online-Aktien festgelegt.Einige T-Online-Aktionäre hatten gegen die
Verschmelzung gerichtlich protestiert und damit die Reintegration bis Mitte
2006 blockiert. Danach wurde das Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht
initiiert, in dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern um
die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.(ddp)
Friday, April 10, 2009
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